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Fragen und Antworten (FAQ)
Nach rund 65 Jahren Betrieb haben das Hochhaus und dessen Einrichtungen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Erfüllung der behördlichen Auflagen und zur Sicherstellung eines zeitgemässen Wohnkomforts ist diese Gesamtsanierung zwingend erforderlich. Sie kann nur im leerstehenden Zustand durchgeführt werden.
Im Rahmen der Sanierung wird das Gebäude umfassend erneuert.
Dazu gehören die Gebäudehülle, der Ersatz der Liftanlagen sowie die vollständige Erneuerung der Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallationen (Umstellung von Deckenheizung auf Radiatoren).
Küchen und Nasszellen werden erneuert und teilweise erweitert. Zudem wird das Gebäude energetisch verbessert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Ja, Sie werden bei den Wohnungsvergaben als jetziger Mieterin/Mieter vorgezogen. Melden Sie Ihr Interesse frühzeitig an.
Unser Anspruch: Wir vermieten qualitativ guten Wohn- und Lebensraum zu preisgünstigen
Mieten. Diese werden moderat angepasst. Je nach Wohnungsgrösse und Lage liegen sie künftig zwischen CHF 1'080.– und CHF 1'920.– netto pro Monat. Damit bleiben die Wohnungen im Vergleich zum regionalen Markt weiterhin preislich attraktiv und bieten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ja. Als langjährige Mieterinnen und Mieter werden Ihre Anfragen priorisiert. Hinterlegen Sie uns Ihre Kontaktangaben, wir melden uns, sobald die Wohnvergabe startet.
Ihnen wird ein Vormietrecht bei freien Wohnungen der Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz gewährt.
Besuchen Sie unsere Webseite www.dr-meyer.ch/mieten-wohnen/. Dort finden Sie alle unsere verfügbaren Wohnungen.
Andere attraktive Angebote sind auf den gängigen Wohnvermarktungsplattformen zu finden: www.newhome.ch,www.flatfox.ch, www.immoscout24.ch.
Trotzdem nichts gefunden? Wir helfen Ihnen bei der Suche. Kontaktieren Sie uns unter mieterbegleitung@dr-meyer.ch
Da die Wohnungen saniert werden, können diese besenrein abgebeben werden.
Was bedeutet besenrein? Besenrein: Definition & Bedeutung bei Wohnungsübergabe
Uns ist es wichtig, unsere Mieterinnen und Mieter bestmöglich zu unterstützen. Zu diesem Zweck haben wir an der Waldmannstrasse 45 einen InfoPoint eingerichtet.
Die Öffnungszeiten und alle weiteren Details werden im Eingangsbereich der Waldmannstrasse 45 durch einen Aushang bekanntgegeben. Der Infopoint ist ausschliesslich für die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaft zugänglich.
Nein, die Einstellhalle ist nicht Bestandteil der Sanierung. Die bestehenden Mietverträge für Einstellhallenplätze bleiben unverändert bestehen. Sie können Ihren Platz also weiterhin nutzen. Sollten Sie diesen nicht mehr benötigen, ist eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist erforderlich.
Nein, die Kellerabteile können während der Sanierung nicht als Lagerfläche genutzt werden und sind zusammen mit der Wohnung vollständig zu räumen und abzugeben.
Im Rahmen der Sanierung werden alle möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit bestmöglich umgesetzt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten kann jedoch keine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Der Personenlift wird weiterhin zwischen den Etagen halten, sodass die Wohnungen nach wie vor nur über eine Treppe zugänglich sind.
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